Konferenz der Deutschen Sektion der International Association of Lawyers Against Nuclear Arms (IALANA)
26./27. Juni 2009
Humboldt-Universität zu Berlin Fachbereich Jura Bebelplatz 1 10117 Berlin
Überlegungen zu der Konferenz "Frieden durch Recht"
1. Der I. Weltkrieg verursachte ca. 15 Millionen Kriegstote, der II. Weltkrieg mehr als 55 Millionen und in den über 200 Kriegen, die seit 1945 stattgefunden haben, kamen ca. 25 bis 35 Millionen Menschen um (ca. 70 bis 90 % waren Opfer aus der Zivilbevölkerung). Allein der 2003 begonnene US-geführte Angriffskrieg der "Koalition der Willigen" gegen Irak soll bis 2006 ca. 655.000 Menschen das Leben gekostet haben. Schon die Zahlen zeigen: Die Menschheit war in ihrer Geschichte – bis heute – nicht besonders produktiv bei der Beantwortung der Frage: Wie bringt man die vielfältigen und vielfach gegenläufigen Interessen sowie die auseinanderstrebenden Willen der Individuen, Gemeinschaften, Völker und Staaten in einen das friedliche Zusammenleben ermöglichenden Rahmen? Wie ist der Kampf aller gegen alle zu vermeiden, wie ist die Verfolgung individueller und gemeinsamer Interessen aufeinander abzustimmen? Soziologen sagen uns: Die Menschheit hat im Grunde bisher nur vier solcher Steuerungsmittel gefunden: Macht, Markt, Moral und eben das Recht. Das gilt nicht nur für den innergesellschaftlichen und innerstaatlichen Bereich, sondern auch für die internationalen Beziehungen.
2. Recht kann Frieden nicht bewirken, aber es ist für Frieden unverzichtbar. Im Verhältnis von Recht und Macht liegt der bedeutendste Nutzen des Völkerrechts in den internationalen Beziehungen darin, die Gewaltanwendung bei der Austragung und Lösung von Konflikten auf ein anderweitig nicht erreichbares Minimum zu beschränken. Macht reicht dazu nicht aus. Auch der Markt mit seinen strukturellen Defiziten kann dies nicht erreichen, ebenso wenig wie die Steuerungsressource Moral. Das Verhalten der Staaten und anderen Völkerrechtssubjekte zueinander berechenbarer zu machen, gehört zu den wichtigsten friedenssichernden Funktionen des Völkerrechts. Völkerrecht schafft zudem institutionelle Rahmenbedingungen für den Verzicht oder jedenfalls die Begrenzung von Gewalt. Es stellt Regeln und Verfahren für die Austragung, Regelung und Beilegung von Streitigkeiten zur Verfügung. Hier haben vor allem auch internationale Organisationen und Institutionen, die ihrerseits auf völkerrechtlichen Verträgen und Abmachungen beruhen, ihre wichtige Funktion. Dazu gehört die im Angesicht der - von Deutschland ausgehenden und für mehr als 50 Millionen Menschen tödlichen - Massaker des 2. Weltkrieges geschaffene UN-Charta, eine der bedeutendsten zivilisatorischen Errungenschaften der Menschheitsgeschichte (Fortsetzung im Programm).